Taufe

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Wir dürfen Sie im Namen der Pfarre dazu herzlich beglückwünschen. Wenn es als Eltern Ihr Wunsch ist, den christlichen Glauben an Ihr Kind weiterzugeben, dann werden Sie Ihr Kind auch zur Taufe bringen.

Die Taufe ist der erste Schritt ins christliche Leben. Gespendet wird die Taufe durch Übergießen des Täuflings mit Wasser und der Salbung mit dem geweihten Chrisam-Öl im Namen des dreifaltigen Gottes. Durch die Taufe erfolgt die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft der Christen, der Kirche.

Wenn Sie Ihr Kind in nächster Zeit taufen lassen wollen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme während der Kanzleizeiten. Dabei wird der Termin für das Taufgespräch und die Taufe vereinbart.

Die Vorbereitung auf die Taufe und die Besprechung der Tauffeier finden bei einem Taufgespräch mit Taufspender. Nicht gespendet wird das Sakrament der Taufe in geprägten Zeiten wie Advents- und Fastenzeit (Ausgenommen Not Taufe).

Wenn Sie nicht in der Pfarre Koppl wohnen und hier taufen wollen, ist zuerst ein Gespräch mit dem Pfarrprovisor von Koppl zu führen - zudem ist eine Tauferlaubnis Ihrer Wohnpfarre vonnöten. Auch müssen Sie sich selbst um einen Taufspender kümmern.
 

Wer kann Taufpatin/Taufpate werden?

Taufpatin/Taufpate kann jede/jeder werden, die/der röm.-kath. getauft und gefirmt ist, nicht aus der Kirche ausgetreten und mindestens 16 Jahre alt ist. Denn, nur wer ein volles Mitglied der Kirche ist, kann auch sein Patenkind in die Kirche hineinbegleiten.

Mitglieder anderer christlicher Kirchen können zusätzlich zu einem Taufpaten gerne das Amt des Taufzeugen übernehmen.


Wo kann ich mein Kind zur Taufe anmelden?

Zur offiziellen Anmeldung zur Taufe bitten wir Sie, mindestens zwei Wochen vor dem Tauftermin ins Pfarrbüro zu kommen oder uns das Anmeldeformular  (Anmeldeformular im PDF Format)

Welche Unterlagen brauche ich zur Taufanmeldung?

-Vom Kind

Geburtsurkunde


-Von den Eltern:

Geburtsurkunde von Mutter & Vater
Wenn Sie kirchlich verheiratet sind: kirchlicher Trauschein
Wenn Sie standesamtlich verheiratet sind: Heiratsurkunde
nur wenn nicht in Österreich getauft: Taufschein von Mutter & Vater
Wenn ein erziehungsberechtigter Elternteil nicht (mehr) der röm.-kath. Kirche angehört: Zustimmungserklärung zur Taufe. Das Formular ist in der Pfarrkanzlei erhältlich.


Von der Patin/vom Paten:

nur wenn nicht in Österreich getauft: aktuellen Taufschein des Paten/der Patin.
Dieses Dokument erhalten Sie in der Taufpfarre der Patin/des Paten.

Musik
Wenn Sie Unterstützung bei der musikalischen Gestaltung für Ihre Taufe wünschen, können Sie mit folgenden Musikerinnen und Musikern Kontakt aufnehmen.

Liesnhäusl-Dreigesang
Kontakt: Mösl Bernadette 
             0043 664/ 5491011
             b.moesl@sbg.at

Herzmusik
Kontakt: Winter Juliane
              0043 664/ 1870877
             juliane_winter@gmx.at